Verbraucherschlichtung aus Unternehmersicht
Ab dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz offen legen, ob sie sich an der Verbraucherstreitbeilegung beteiligen.
Über die Vorteile der Verbraucherstreitbeilegung für Unternehmen tauschten sich am 24.11.2016 auf einer Tagung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zahlreiche Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Schlichtungspraxis aus.
Quelle: www.bmjv.de