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Mediation am Bau - Neue Wege

Streit muss nicht vor Gericht enden Von Sabine Meuter          https://rp-online.de/leben/bauen/streit-muss-nicht-vor-gericht-enden_aid-22845195

Wenn beim Bauen oder Renovieren der Eigentümer und das ausführende Unternehmen keine Einigung finden, muss dies nicht unbedingt in einer Klage münden. Es gibt Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

 

Gerade erst fertig - doch schon hat das neue Haus Mängel: Die Türen schließen nicht richtig, die Wände sind feucht, oder an der Fassade zeigen sich Risse. Bauherren bestehen in solchen Situationen in der Regel darauf, dass die Mägel beseitigt werden.

Doch was, wenn das bauausführende Unternehmen nicht auf die Beschwerde eingeht? Die Firma verklagen ist eine Möglichkeit. Das Problem: Ein Gerichtsverfahren ist langwierig, teuer - und sein Ausgang ist ungewiss. Es gibt günstigere Alternativen.

Anlaufstellen für Verbraucher, die beim Bauen, Instandsetzen oder Renovieren eines Hauses in Konflikt mit dem Architekten oder einem Unternehmen geraten, kann etwa die zuständige Handwerkskammer in der jeweiligen Region sein. "Alle Handwerkskammern im Bundesgebiet haben die gesetzliche Aufgabe, vermittelnd tätig zu werden, wenn es zu einem Streit zwischen einem Kunden und einem Handwerksbetrieb kommt", sagt Manfred Steinritz. Er ist Leiter der Rechtsabteilung und der Vermittlungsstelle bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Das gilt auch in Bauangelegenheiten. Ein Vermittlungsverfahren ist meist kostenlos.

Ein Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer bietet sich für Fälle an, bei denen der Streitwert unter 750 Euro liegt. Für Streitigkeiten in Bausachen mit einem höheren Streitwert gibt es an vielen Handwerkskammern Bauschlichtungsstellen. Diese Stellen verfolgen das Ziel, Streitigkeiten in Bausachen beizulegen.

"Bei der Schlichtung kann es etwa um Abrechnungsstreitigkeiten, Planungsfehler oder Ausführungsfehler gehen", erläutert Steinritz. Die Streitbeilegung kann zwischen Bauherren, Bauausführenden, Architekten oder Bauingenieuren erfolgen. Die beteiligten Personen müssen nicht zwingend Mitglieder der Handwerkskammern sein. Für die Schlichtung bei der Handwerkskammer fallen Gebühren an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Streitwert und dem Aufwand. Die Schlichtung, die erst ab einem Streitwert zwischen 4000 und 5000 Euro empfohlen wird, wird von baurechtlich versierten Fachleuten durchgeführt. "Sie ist damit eine gute Alternative zu einem regulären Gerichtsverfahren", sagt auch Philipp Mahler von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Aus seiner Sicht haben Gerichtsverfahren gerade im Bauwesen oft einen geringen Nutzen, weil die technische Klärung von Streitpunkten wie etwa Mängeln sehr langwierig und teuer ist. Am Ende läuft ein langes Gerichtsverfahren oft nur auf einen Vergleich hinaus - den man auch mit einer kostengünstigeren Schlichtung hätte erreichen können. Eine Schlichtungsstelle entscheidet normalerweise binnen drei Monaten, sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest. Zum Vergleich: Ein zivilgerichtliches Verfahren in erster Instanz dauert nach Angaben der Handwerkskammer Düsseldorf oft bis zu 18 Monate, so die Beobachtung.

 

Generell gilt: "Bevor jemand eine Schlichtungsstelle einschaltet, muss der Kunde bereits erfolglos probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden", so Zobel-Kowalski. Ein Bauschlichtungsverfahren muss schriftlich beantragt werden. Einen solchen Antrag kann nicht nur der Bauherr, sondern etwa auch ein Architekt, Bauingenieur oder eine Baufirma stellen.

Sobald der Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle eingegangen ist, wird das Einverständnis der Gegenseite zum Verfahren eingeholt und sie gleichzeitig um eine Stellungnahme gebeten. Außerdem wird ein Vorschuss auf die Kosten des Verfahrens von den Parteien zu gleichen Teilen gefordert.

Wenn der Vorschuss bei der Handwerkskammer eingegangen ist, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung am Bauobjekt einberufen. Beide Parteien können sich nun äußern. Dann besichtigen die Fachbeisitzer der Schlichtungsstelle das Bauobjekt und erstellen ein mündliches Gutachten. Auf dieser Basis wird ein Einigungsvorschlag unterbreitet.

Nicht an allen Handwerkskammern in Deutschland gibt es Bauschlichtungsstellen. Vor allem in Regionen, in denen das nicht der Fall ist, können sich Verbraucher mit Streitigkeiten in Bauangelegenheiten an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden, die immer als Auffangschlichtungsstelle zur Verfügung steht. (RP)

Statt Schlichtung Mediation
Auch einige Gerichte bieten gerade bei Baustreitigkeiten vor einer zivilgerichtlichen Auseinandersetzung Mediationen an. Richter mit einer zusätzlichen Mediationsausbildung stehen zur Verfügung, um die Streitparteien – meist gemeinsam mit deren Rechtsanwälten – bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit – sofern die Gegenseite einwilligt – eine Mediation außerhalb dieses Rahmens anzustreben. Auch in diesem Falle spielen Zeit und Geld eine wichtige Rolle. Und falls es zu keiner Einigung kommen solle, steht der Weg zu Gericht ja immer noch offen.

Wir bei medius-bonn sind durch unsere Erfahrungen in der Bauwirtschaftsmediation der richtige Anlaufpunkt für die Beilegung von Konflikten im Bauwesen.

 

Der Orangenfall

Kennen Sie den Orangen-Fall?

Eine Mutter hat zwei Kinder. Diese streiten sich um eine Orange.
Die Mutter löst den Streit, indem sie die Orange mit einem Messer in zwei gleich große Hälften teilt und jedem Kind eine der Hälften gibt.
Beide Kinder sind jedoch nicht zufrieden, sind traurig und enttäuscht. Mit nur einer halben Orange können die Kinder ihre Bedürfnisse nicht gänzlich erfüllen.

 

Die Mutter hat durch ihr Tun einen Kompromiss geschlossen, ...

... die Lösung des Streites könnte auch wie folgt aussehen:
Die Mutter befragt beide Kinder zu welchem Zweck sie die Orange verwenden wollen. Dann würde sie sicher erfahren, dass ein Kind die Orange benötigt, um sich Orangensaft herzustellen weil es Durst hat, und das andere Kind die Orange benötigt, um mit der Orangenschale einen Kuchen zum backen.

Was ist der Unterschied zum Kompromiss?
Hier hat die Mutter die tatsächlichen Bedürfnisse ihrer Kinder erkannt und befriedigt, der Streit ist zum Wohlbefinden aller geschlichtet worden. Die Mutter hat somit eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Situation, eine „win-win-Situation“, hergestellt und den Konflikt für alle gewinnbringend gelöst.


Der Streit wurde durch eine Mediation gelöst.

Das Grundprinzip dazu: Das Havard-Konzept

Zertifizierter Mediator

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Rechstverordnung zertifizierter Mediator
Wir, Stefanie und Manfred Weber, sind berechtigt, den Titel "Zertifizierter Mediator(in)" zu tragen.
Rechtsverordnung_in_Kraft_2016_09_01.pdf
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https://www.medius-bonn.de/2016/12/25/beziehungskrisen-und-streit-treten-häufiger-an-weihnachten-auf/

Weihnachten bedeutet oft Stress - vor allem für Paare, wie eine Studie gezeigt hat. Der Dezember ist der Monat, in dem Beziehungen besonders auf die Probe gestellt werden. Eines von fünf Paaren denkt in dieser Zeit sogar an Trennung. Viel Streitpotential steckt laut Umfrage in den Ausgaben für Geschenke und Familienbesuchen. Kennen Sie das aus eigener Erfahrung?

 

124 Mal Streiten im Dezember

In der Studie, die von der Scheidungsanwältin Deborah Jeff geleitet wurde, kamen 3.000 britische Paare zu Wort. Diese gaben an, in der Weihnachtszeit durchschnittlich vier mal täglich zu streiten. Im gesamten Dezember kommen sie damit auf 124 Streits. Zwölf Prozent der Befragten gaben sogar zu, sich die ganze Weihnachtszeit nur noch in den Haaren zu liegen. Als Auslöser wurden unter anderem Geldsorgen, unfaire Arbeitsteilung, die Auswahl der Geschenke und die Koordination der Familienbesuche genannt. Dazu kommen jedoch auch die fehlende Zeit und Aufmerksamkeit für einander.

 

Trennung in Aussicht

20 Prozent der Paare denken in dieser Zeit ernsthaft über eine Trennung nach und ganze 23 Prozent erinnern sich an vergangene Weihnachtsfeste, die fast oder tatsächlich zu einem Beziehungsende geführt hätten. Die Studienleiterin Deborah Jeff beurteilt dieses Ergebnis in einem Interview mit der "Daily Mail": "Wenn eine Beziehung bereits unter mangelnder Kommunikation oder zu wenig Zeit für den anderen leidet, werden diese Probleme in einem Monat noch verstärkt, in dem es eher darum geht, Familie und Freunde glücklich zu machen." Im Januar verzeichne die Anwaltskanzlei dann einen deutlichen Anstieg der Mandanten, die sich über Scheidung und Trennung informieren wollen.

Weihnachten lieber allein verbringen

 

Von wegen Single-Blues an Weihnachten: Ein Drittel der Befragten wünscht sich die Freiheit als Einzelgänger, zumindest an Weihnachten. Die vielen Verpflichtungen machen gerade den Dezember zwangsläufig zu einer kompromissreichen Zeit, die manchen überfordert. Gibt es wenig Raum, um sich mit solchen Gründen als Paar auseinanderzusetzen, ist der Krach vorprogrammiert.

Versöhnung im neuen Jahr?

 

Im Januar sollte dann in Ruhe die Frage geklärt werden: Entstand der Dauerstreit durch die Hektik und Anspannung der Feiertage oder stecken dahinter grundlegende Probleme? Die Scheidungsanwältin rät dazu, nicht vorschnell drastische Schritte einzuleiten. Engagierte Beziehungsarbeit und die Hilfe einer Paarberatung können möglicherweise die Harmonie neubegründen. Wenn im neuen Jahr nicht ohnehin schon alles ganz anders und entspannter aussieht.

 

Quelle: http://www.t-online.de/lifestyle/partnerschaft/id_52599950/streit-an-weihnachten-wird-mehr-gestritten.html


Wann kann der Mediator helfen.

Roland Rechtsreport 2017: Kritik am Rechtssystem – Hoher Stellenwert von Mediation

 

Der Roland Rechtsreport präsentiert auch 2017 wieder in einer  Studie in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach die Einstellung der Deutschen zum Rechtssystem. Danach sind vier von fünf Deutschen der Meinung, dass die Verfahren an den Gerichten zu lange dauern und die Gerichte allgemein überlastet seien. Die Bekanntheit von Mediation stagniert, aber auf hohem Niveau.

 

Die aktuelle Studie zeigt bei den Befragten eine wachsende Kritik an langen Gerichtsverfahren und überlasteten Gerichten. 80 % der Bürger empfinden, dass die meisten Verfahren an deutschen Gerichten zu lange dauern – das waren 2010 nur 74 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil derer, die die Gerichte für überlastet halten, sogar um 13 % auf 73 %. Zweidrittel der Befragten (62 %) empfinden eine Ungleichbehandlung vor Gericht. Sie sind der Auffassung, dass man seine Chancen auf ein günstiges Urteil steigern könne, wenn man Geld für einen renommierten Anwalt hat. Gerade diejenigen, die in den letzten zehn Jahren bereits an einem Prozess beteiligt waren – sei es als Kläger, Beklagter oder Zeuge – gehen mit bestimmten Aspekten des deutschen Justizsystems besonders hart ins Gericht. 69 % der Prozesserfahrenen sind sich sicher, dass ein bekannter Anwalt die Chancen auf ein günstiges Urteil erhöht. Von den Bürgern ohne eigene Gerichtserfahrung sehen das nur 61 % so. Außerdem glauben 57 % der Befragten, dass die Rechtsprechung generell uneinheitlich ist und vor allem vom zuständigen Gericht abhängt. Auch die Gesetzgebung betrachten viele als verbesserungswürdig. 60 % der Bürger finden die Gesetze viel zu kompliziert, ein normaler Bürger kann sie in ihren Augen nicht verstehen.

 

Die Einführung des Mediationsgesetzes war zum Erhebungszeitpunkt der Studie rund vier Jahre her. Mediation kennen mittlerweile 69 % der Deutschen. Damit stagniert die Bekanntheit von Mediation im Vergleich zum Vorjahr (68 %), aber auf gutem Niveau. In höheren Bildungsschichten ist Mediation nach wie vor überdurchschnittlich bekannt (84 %). Menschen mit mittlerer Schulbildung kennen zu 65 % Mediation. Bemerkenswert ist, dass bei den Absolventen einfacher Schulbildung die Bekanntheit von Mediation in den letzten 10 Jahren erheblich gestiegen ist. Im Jahr 2010 kannten 42 % dieser Gruppe Mediation, im Jahr 2016 waren es 57 %.

 


Trotz dieser relativ hohen Bekanntheit von rund 70 % in der Bevölkerung haben nur 4 % der Befragten in den vergangenen zehn Jahren selbst an einer Mediation teilgenommen. 48 % würden aber die außergerichtliche Streitbeilegung gegenüber dem Rechtsweg bevorzugen. Bei Befragten, die bereits an einer Mediation teilgenommen haben, sind es 67 % - vor sechs Jahren gaben nur rund 44  % dem Mediationsverfahren den Vorzug.

 

Quelle: www.roland-gruppe.de

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Verbraucherschutz

Verbraucherschlichtung aus Unternehmersicht

 

Ab dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz offen legen, ob sie sich an der Verbraucherstreitbeilegung beteiligen.

 

Über die Vorteile der Verbraucherstreitbeilegung für Unternehmen tauschten sich am 24.11.2016 auf einer Tagung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zahlreiche Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Schlichtungspraxis aus.

Quelle: www.bmjv.de

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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einfach.besser.streiten.

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Einfach. Besser. Streiten. bedeutet nicht, sich besser durchzuset­zen, sondern gemeinsam mit dem Gegenüber einfach eine Lösung zu suchen, die allen Interessen besser gerecht wird, und sich da­ durch konstruktiv zu streiten. Die Art der Konfliktbewältigung ist nicht Schicksal, sondern das Ergebnis von Information und Eigen­verantwortung. Einen Baustein für den konstruktiven Umgang miteinander in schwierigen Situationen halten Sie mit dieser Bro­
schüre in der Hand. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM)
Bundesverband MEDIATION (BM)
Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA
broschuere_einfach.besser.streiten_auszu
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Bonner Mediationstag 2017: Mediation bringt Sie weiter! Samstag 28.01.2017 / 9.30-17.00 Uhr / VHS Bonn, Müllheimer Platz 1

Der Verein Mediation fördern e.V. und die VHS Bonn laden Sie zum Bonner Mediationstag ein. Unter dem Titel "Mediation bringt Sie weiter! Sie persönlich. Bei jeder Gelegenheit" zeigen Ihnen erfahrene Mediatorinnen und Mediatoren: Sie können in Ihrem unmittelbaren Umfeld etwas verändern. Durch das, was Sie sagen oder nicht sagen. Sie haben die Möglichkeit, Umgangston, Verständnis, Teamarbeit, Betriebsklima erfreulicher zu gestalten, die Zusammenarbeit und den Familienfrieden zu fördern!
Workshops zu den Themen: Kommunikation am Arbeitsplatz; Umgang mit Kindern, Eltern, Geschwistern; In der Partnerschaft gut miteinander reden; Interkulturelle Partnerschaften; Pflegefall oder Erkrankung in der Familie; Kommunikation in Schule und Kita. Und nicht zuletzt: "Wie wohlwollend gehen Sie mit sich selbst um?"

Information zu den Workshop-Inhalten:  www.Mediation-foerdern.de Auf dieser Website können Sie Ihren individuellen Tagesplaner erstellen und Ihre Workshops auswählen. Anmeldung zum Mediationstag nur über die VHS. (Telefonische Auskünfte unter 77-3631).

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Beziehungskrisen und Streit treten häufiger an Weihnachten auf

Weihnachten bedeutet oft Stress - vor allem für Paare, wie eine Studie gezeigt hat. Der Dezember ist der Monat, in dem Beziehungen besonders auf die Probe gestellt werden. Eines von fünf Paaren denkt in dieser Zeit sogar an Trennung. Viel Streitpotential steckt laut Umfrage in den Ausgaben für Geschenke und Familienbesuchen. Kennen Sie das aus eigener Erfahrung?

 

124 Mal Streiten im Dezember

In der Studie, die von der Scheidungsanwältin Deborah Jeff geleitet wurde, kamen 3.000 britische Paare zu Wort. Diese gaben an, in der Weihnachtszeit durchschnittlich vier mal täglich zu streiten. Im gesamten Dezember kommen sie damit auf 124 Streits. Zwölf Prozent der Befragten gaben sogar zu, sich die ganze Weihnachtszeit nur noch in den Haaren zu liegen. Als Auslöser wurden unter anderem Geldsorgen, unfaire Arbeitsteilung, die Auswahl der Geschenke und die Koordination der Familienbesuche genannt. Dazu kommen jedoch auch die fehlende Zeit und Aufmerksamkeit für einander.

 

Trennung in Aussicht

20 Prozent der Paare denken in dieser Zeit ernsthaft über eine Trennung nach und ganze 23 Prozent erinnern sich an vergangene Weihnachtsfeste, die fast oder tatsächlich zu einem Beziehungsende geführt hätten. Die Studienleiterin Deborah Jeff beurteilt dieses Ergebnis in einem Interview mit der "Daily Mail": "Wenn eine Beziehung bereits unter mangelnder Kommunikation oder zu wenig Zeit für den anderen leidet, werden diese Probleme in einem Monat noch verstärkt, in dem es eher darum geht, Familie und Freunde glücklich zu machen." Im Januar verzeichne die Anwaltskanzlei dann einen deutlichen Anstieg der Mandanten, die sich über Scheidung und Trennung informieren wollen.

Weihnachten lieber allein verbringen

 

Von wegen Single-Blues an Weihnachten: Ein Drittel der Befragten wünscht sich die Freiheit als Einzelgänger, zumindest an Weihnachten. Die vielen Verpflichtungen machen gerade den Dezember zwangsläufig zu einer kompromissreichen Zeit, die manchen überfordert. Gibt es wenig Raum, um sich mit solchen Gründen als Paar auseinanderzusetzen, ist der Krach vorprogrammiert.

Versöhnung im neuen Jahr?

 

Im Januar sollte dann in Ruhe die Frage geklärt werden: Entstand der Dauerstreit durch die Hektik und Anspannung der Feiertage oder stecken dahinter grundlegende Probleme? Die Scheidungsanwältin rät dazu, nicht vorschnell drastische Schritte einzuleiten. Engagierte Beziehungsarbeit und die Hilfe einer Paarberatung können möglicherweise die Harmonie neubegründen. Wenn im neuen Jahr nicht ohnehin schon alles ganz anders und entspannter aussieht.

 

Quelle: http://www.t-online.de/lifestyle/partnerschaft/id_52599950/streit-an-weihnachten-wird-mehr-gestritten.html

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Weihnachtsgrüße

Wir wünschen Ihnen erholsame Festtage und

Gesundheit für das kommende Jahr 2017.

 

"Zufriedenheit ist, in alltäglichen Dingen etwas Wunderbares zu sehen.

 

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Mediation zwischen Handwerker und Kunde

Der Klassiker.

Handwerker und Kunde streiten sich über die Ausführung der handwerklichen Leistung und das gelieferte Material.

Ärger auf beiden Seiten - Missverständnisse -  Drohung mit dem Anwalt!

Beide Parteien streben eine friedliche Lösung des Konflikts an, jedoch aus unterscheidlichen Interessen. Mithilfe der medius-mediation wird ein sicherer Gesprächsrahmen, in dem jeder Mediand Gehör findet, sichergestellt. Schnell zeigen sich die einzelnen Bedürfnisse der Medianten auf, so dass durch die bis dahin fehlende kommunukation beider Parteien Wege zur Lösungsfindung sichtbar werden.

Eine 150 Minuten-Sitzung, für die Mediatoren und die Medianten harte Arbeit. Nachdem alle über diesen Konflikt sowie die Lösungsfindung nochmals "darüber geschlafen haben", am nächsten Morgen dann das Ergebnis. Für beide Seiten eine Win-Win-Lösung. Der Handwerker muss seine Leistung nicht nochmals nachbessern, der Kunde zahlt weniger als zuerst vereinbart. Zudem kann der Kunde die Wohnung sofort beziehen. Leerstand/Mietkosten sowie viel Zeit vor Gericht eingespart.

Eine solche Mediation ist nicht alltäglich. Jedoch wenn beide Parteien zeitnah eine Lösung finden möchten, dann kann auch schon einmal eine Lösung innerhalb 48 Std. herbeigeführt werden. Entscheidend sind die Parteien, die das Tempo vorgeben.

Schlussendlich haben wir Mediatoren nur indirekt Einfluss hierüber.

Der Weg kann durch die medius-mediation geebnet werden, begangen werden muss er durch die Parteien.

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Fotoshooting - es geht weiter

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Die Website ist im Netz- der letzte Feinschliff- neue Bilder. Schon gehört?

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