Der Ablauf einer Mediation


Vorgehensweise bei der Mediation/Wirtschaftsmediation

Nach einem Vorgespräch prüfen wir zunächst, ob der Konflikt eine Basis für eine Mediation aufweist. Erst nachdem wir die Grundsätze und den Rahmen der Mediation vorgestellt haben, schließen Sie (die Beteiligten) eine Mediationsvereinbarung.

 

In den einzelnen Phasen der Schlichtung werden die Interessen und Standpunkte der einzelnen Medianden aufgezeigt und voneinander abgegrenzt. Wir (medius-Mediatoren) und Sie (die Parteien) entwickeln aus dem Konflikt heraus gemeinsam Lösungsoptionen, die gegeneinander abgewogen werden. Nach Möglichkeit wird eine Option gewählt, von der beide Parteien profitieren. Die Mediation endet im Allgemeinen mit einer Vereinbarung, dem sogenannten Memorandum. Das Ziel ist es, dass Sie gemeinsam gestärkt aus der Mediation hervorgehen.

 

Kosten der Mediation

Grundsätzlich ist das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme eines Mediationsverfahrens kostenfrei. Die Kosten einer Mediation sind abhängig von der Anforderung und dem Aufwand sowie der Anzahl der jeweiligen Sitzungen.

 

Kostenverteilung

Die Kosten werden im Allgemeinem von den Konfliktparteien zu gleichen Teilen getragen. Andere Vereinbarungen sind nach Absprachen möglich, z.B. bei einer Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

 

Sitzungsdauer

Die Dauer einer einzelnen Mediationssitzung umfasst zwischen 60 bis maximal 90 Minuten. Je nach Anforderung und nach Anzahl der einzelnen Parteien ist es notwendig, dass zwei Mediatoren gleichzeitig die Konfliktlösung begleiten. Dies ist häufig in der Wirtschaftsmediation erforderlich.

 

Anzahl der Sitzungen/Gesamtdauer

Eine Sitzungsdauer von 60  bis 90 Minuten ist sinnvoll, Abweichungen sind jedoch nach Absprache möglich. In den meisten Fällen umfasst der Prozess insgesamt zwischen 5 und 8 Sitzungen, die mit zeitlichem Abstand von wenigen Tagen bis Wochen erfolgen sollten.

 

Honorar

Die Honorarvereinbarung wird vor Beginn der Mediation festgelegt. Im privaten Bereich werden die Sitzungen mit Stundensätze nach Abprache (pro 60 Minuten) berechnet. Wenn zwei Mediatoren notwendig sind, dann wird der Stundensatz (pro 60 Minuten) nach Verhandlung  berechnet.

 

Bei Wirtschaftskonflikten sind die Stundensätze abhängig von der jeweiligen Komplexität des Streitfalls. Bei Wirtschaftsmediationen können alternativ auch kostengünstige Tagespauschalen vereinbart werden.

 

Rechtsschutzversicherungen

Häufig werden von den Rechtsschutzversicherungen für Mediationsstunden im Privatrecht 180,00€ übernommen.

 

Abbbruch der Mediation

Die Mediation kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit abgebrochen werden. Eine Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach angefallenem Aufwand.

 

Nebenkosten

Zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten werden auf vereinbarter Stundenbasis, das Fahrgeld wird gesondert pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.

Bei Wirtschaftsmediationen fallen evt. zusätzliche Raumkosten an, sofern keine Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

Hinweis

Folgende Rechtsschutzversicherungen bieten Leistungen bezüglich Mediation an (ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit):

Allianz (Firmenkunden), Auxilia, D.A.S., Deurag, Rechtsschutz Union, Roland.