Mediation am Bau - Neue Wege

Streit muss nicht vor Gericht enden Von Sabine Meuter          https://rp-online.de/leben/bauen/streit-muss-nicht-vor-gericht-enden_aid-22845195

Wenn beim Bauen oder Renovieren der Eigentümer und das ausführende Unternehmen keine Einigung finden, muss dies nicht unbedingt in einer Klage münden. Es gibt Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

 

Gerade erst fertig - doch schon hat das neue Haus Mängel: Die Türen schließen nicht richtig, die Wände sind feucht, oder an der Fassade zeigen sich Risse. Bauherren bestehen in solchen Situationen in der Regel darauf, dass die Mägel beseitigt werden.

Doch was, wenn das bauausführende Unternehmen nicht auf die Beschwerde eingeht? Die Firma verklagen ist eine Möglichkeit. Das Problem: Ein Gerichtsverfahren ist langwierig, teuer - und sein Ausgang ist ungewiss. Es gibt günstigere Alternativen.

Anlaufstellen für Verbraucher, die beim Bauen, Instandsetzen oder Renovieren eines Hauses in Konflikt mit dem Architekten oder einem Unternehmen geraten, kann etwa die zuständige Handwerkskammer in der jeweiligen Region sein. "Alle Handwerkskammern im Bundesgebiet haben die gesetzliche Aufgabe, vermittelnd tätig zu werden, wenn es zu einem Streit zwischen einem Kunden und einem Handwerksbetrieb kommt", sagt Manfred Steinritz. Er ist Leiter der Rechtsabteilung und der Vermittlungsstelle bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Das gilt auch in Bauangelegenheiten. Ein Vermittlungsverfahren ist meist kostenlos.

Ein Vermittlungsverfahren der Handwerkskammer bietet sich für Fälle an, bei denen der Streitwert unter 750 Euro liegt. Für Streitigkeiten in Bausachen mit einem höheren Streitwert gibt es an vielen Handwerkskammern Bauschlichtungsstellen. Diese Stellen verfolgen das Ziel, Streitigkeiten in Bausachen beizulegen.

"Bei der Schlichtung kann es etwa um Abrechnungsstreitigkeiten, Planungsfehler oder Ausführungsfehler gehen", erläutert Steinritz. Die Streitbeilegung kann zwischen Bauherren, Bauausführenden, Architekten oder Bauingenieuren erfolgen. Die beteiligten Personen müssen nicht zwingend Mitglieder der Handwerkskammern sein. Für die Schlichtung bei der Handwerkskammer fallen Gebühren an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Streitwert und dem Aufwand. Die Schlichtung, die erst ab einem Streitwert zwischen 4000 und 5000 Euro empfohlen wird, wird von baurechtlich versierten Fachleuten durchgeführt. "Sie ist damit eine gute Alternative zu einem regulären Gerichtsverfahren", sagt auch Philipp Mahler von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Aus seiner Sicht haben Gerichtsverfahren gerade im Bauwesen oft einen geringen Nutzen, weil die technische Klärung von Streitpunkten wie etwa Mängeln sehr langwierig und teuer ist. Am Ende läuft ein langes Gerichtsverfahren oft nur auf einen Vergleich hinaus - den man auch mit einer kostengünstigeren Schlichtung hätte erreichen können. Eine Schlichtungsstelle entscheidet normalerweise binnen drei Monaten, sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest. Zum Vergleich: Ein zivilgerichtliches Verfahren in erster Instanz dauert nach Angaben der Handwerkskammer Düsseldorf oft bis zu 18 Monate, so die Beobachtung.

 

Generell gilt: "Bevor jemand eine Schlichtungsstelle einschaltet, muss der Kunde bereits erfolglos probiert haben, eine Lösung mit dem Unternehmen zu finden", so Zobel-Kowalski. Ein Bauschlichtungsverfahren muss schriftlich beantragt werden. Einen solchen Antrag kann nicht nur der Bauherr, sondern etwa auch ein Architekt, Bauingenieur oder eine Baufirma stellen.

Sobald der Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle eingegangen ist, wird das Einverständnis der Gegenseite zum Verfahren eingeholt und sie gleichzeitig um eine Stellungnahme gebeten. Außerdem wird ein Vorschuss auf die Kosten des Verfahrens von den Parteien zu gleichen Teilen gefordert.

Wenn der Vorschuss bei der Handwerkskammer eingegangen ist, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung am Bauobjekt einberufen. Beide Parteien können sich nun äußern. Dann besichtigen die Fachbeisitzer der Schlichtungsstelle das Bauobjekt und erstellen ein mündliches Gutachten. Auf dieser Basis wird ein Einigungsvorschlag unterbreitet.

Nicht an allen Handwerkskammern in Deutschland gibt es Bauschlichtungsstellen. Vor allem in Regionen, in denen das nicht der Fall ist, können sich Verbraucher mit Streitigkeiten in Bauangelegenheiten an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden, die immer als Auffangschlichtungsstelle zur Verfügung steht. (RP)

Statt Schlichtung Mediation
Auch einige Gerichte bieten gerade bei Baustreitigkeiten vor einer zivilgerichtlichen Auseinandersetzung Mediationen an. Richter mit einer zusätzlichen Mediationsausbildung stehen zur Verfügung, um die Streitparteien – meist gemeinsam mit deren Rechtsanwälten – bei der Lösungsfindung zu unterstützen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit – sofern die Gegenseite einwilligt – eine Mediation außerhalb dieses Rahmens anzustreben. Auch in diesem Falle spielen Zeit und Geld eine wichtige Rolle. Und falls es zu keiner Einigung kommen solle, steht der Weg zu Gericht ja immer noch offen.

Wir bei medius-bonn sind durch unsere Erfahrungen in der Bauwirtschaftsmediation der richtige Anlaufpunkt für die Beilegung von Konflikten im Bauwesen.